Seite 3 E. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2015 erhob die Beschwerdeführerin Einwand gegen die von der Beschwerdegegnerin unmittelbar vor Anhebung des unter lit. D erwähnten Zivilprozesses in Aussicht gestellte Einstellungsverfügung und teilte mit, die Beschwerdeführerin sei mit einer Einstellung des Verfahrens keinesfalls einverstanden (act. B 9/50). Mit Schreiben vom 9. Februar 2016 ersuchte die Beschwerdeführerin erneut darum, das Verfahren fortzuführen (act.