D. Tags darauf, am 9. Oktober 2014, erhob D___ gegen die Beschwerdeführerin beim Kantonsgericht eine Klage betreffend Forderung aus Arbeitsvertrag (act. B 9/31.1). Mit Klageantwort vom 19. Januar 2015 beantragte die Beschwerdeführerin Abweisung der gegen sie erhobenen Klage und stellte für den Fall der Gutheissung der Klage der von D___ geltend gemachten Forderung verschiedene eigene Forderungen verrechnungsweise entgegen (act. B 9/31.3). Nach einem weiteren Schriftenwechsel (act. B 9/54.2 und B 9/54.3) fand am 30. Oktober 2015 eine mündliche Verhandlung vor Kantonsgericht statt (act. B 9/54.5).