Am 19. Mai 2015 ergänzte die Beschwerdeführerin ihre Strafklage, warf D___ zusätzlich Urkundenfälschung vor und erhob im Zusammenhang mit dem Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung weitere Vorwürfe betreffend die Verbuchung des Warenaufwandes im Jahr 2011 und Reisekosten sowie anderen Ausgaben, welche nicht geschäftsbedingt gewesen sein sollen (act. B 9/33). Am 10. August 2015 nahm D___ zur ergänzten Strafklage Stellung und ersuchte mit der Begründung, auch die neuen Anschuldigungen würden sich als haltlos erweisen, unverändert darum, das Verfahren baldmöglichst zu einem Abschluss zu bringen (act. B 9/36).