hielt hierauf am 12. September 2014 erneut am Antrag auf Einstellung des Verfahrens fest (act. B 9/22). Am 19. Mai 2015 ergänzte die Beschwerdeführerin ihre Strafklage, warf D___ zusätzlich Urkundenfälschung vor und erhob im Zusammenhang mit dem Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung weitere Vorwürfe betreffend die Verbuchung des Warenaufwandes im Jahr 2011 und Reisekosten sowie anderen Ausgaben, welche nicht geschäftsbedingt gewesen sein sollen (act.