grosse Nähe, da A___ sich bereits vor der Geldübergabe an die Polizei wandte.“ Im begründeten Urteil im Verfahren O1S 11 10+11 (E___) wird an folgenden Stellen direkt oder indirekt auf den Gesuchsteller bzw. dessen Rolle in der Angelegenheit Bezug genommen: - S. 4, Sachverhaltsübersicht: „Im Auftrag von Drittpersonen verprügelten D___ und C___ F___.“ - S. 33, Ausführungen der Parteien im Berufungsverfahren: „Ob damit eine anteilsmässige Beteiligung von E___ vorliege, sei nicht erwiesen. Dieser habe keine Kenntnis davon ge-