Im begründeten Urteil im Verfahren O1S 11 8 (C___) wird an folgenden Stellen direkt oder indirekt auf den Gesuchsteller bzw. dessen Rolle in der Angelegenheit Bezug genommen: - S. 4, Sachverhaltsübersicht: „Im Auftrag von Drittpersonen verprügelten D___ und C___ F___.“ - S. 30, Ausführungen des Verteidigers in der Berufungsantwort: „Gemäss den Aussagen von D___ habe A___ den Auftrag erteilt, nicht nur den Privatkläger zusammenzuschlagen und schwer zu verletzen. Vielmehr hätte die ganz Familie, d.h. sogar der Vater und die Kinder, zusammengeschlagen werden sollen. Bezüglich des erteilten Auftrags lägen weder von E_