Obergerichtspräsident Ernst Zingg, Oberrichterin Susanne Rohner-Staubli, Oberrichter Bernhard Oberholzer, Hanspeter Blaser und Heinz Zingg, sowie Gerichtsschreiberin Barbara Schittli. Somit waren lediglich drei Personen vom präzisierten Ausstandsbegehren tatsächlich betroffen und es wurden entsprechend drei separate Verfahren eröffnet (O2S 16 3 - Ausstandbegehren gegen Ernst Zingg / O2S 16 5 - Ausstandsbegehren gegen Susanne Rohner-Staubli / O2S 16 6 - Ausstandsbegehren gegen Barbara Schittli). Das im vorliegenden Verfahren O2S 16 3 zu beurteilende Ausstandsbegehren richtet sich gegen Obergerichtspräsident Ernst Zingg.