F. Mit Schreiben vom 19. Februar 2016 (act. 5) machte die Verfahrensleitung den Gesuchsteller darauf aufmerksam, dass in dem in Frage stehenden Berufungsverfahren O1S 15 14 die 1. Abteilung des Obergerichts als Entscheidgremium vorgesehen sei, welche sich wie folgt zusammensetzt: Obergerichtspräsident Ernst Zingg, Oberrichterin Susanne Rohner-Staubli, Oberrichter Bernhard Oberholzer, Hanspeter Blaser und Heinz Zingg, sowie Gerichtsschreiberin Barbara Schittli.