186 StGB, je i.V.m. Art. 24 StGB, schuldig zu sprechen. Zudem beantragte er, er sei zu einer Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten zu verurteilen, welche aufzuschieben sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Für weitere Anträge und Einzelheiten sei auf die Akten im Verfahren O1S 15 14 verwiesen. E. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 (act. 1) an den Obergerichtspräsidenten und Gesuchsgegner ersuchte der Gesuchsteller darum, „im vorliegenden Berufungsverfahren von Amtes wegen die Ausstandsregeln zu berücksichtigen. Nachdem Sie bereits als Präsi-