unter anderem den Verdacht hegte, dass dieser seinen Kühen ein Gift spritze und sie krank mache. Im Laufe der polizeilichen Ermittlungen wurde dem Gesuchsteller vorgeworfen, sich über die Vermittlung von H___ und G___ mit D___ in Kontakt gesetzt und ihn schliesslich zusammen mit den zwei weiteren Haupttätern gegen Leistung einer Geldzahlung angeheuert zu haben, um F___ einen Denkzettel zu verpassen, worauf diese jenen am 8. Juni 2010 in seinem Stall spitalreif schlugen. C. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen die drei Haupttäter Anklage. Am 24. März 2011 fand die Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht statt. Mit Urteilen vom 29. März 2011 befand