Seite 11 8. Zustellung am 17. August 2016 an: - den Beschwerdeführer über seinen Verteidiger, per GU - die Beschwerdegegner über ihren Vertreter, eingeschrieben - die Staatsanwaltschaft (U 12 242), mit Empfangsschein Der Obergerichtsvizepräsident: Die Obergerichtsschreiberin: W. Kobler B. Widmer Seite 12