Appenzell Ausserrhoden überwiesen wird. Für jede andere Art der Sicherstellung des Betrages von CHF 45‘000.00 ist die Zustimmung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden erforderlich. Alle weiteren Verfügungen über das Grundstück, z. B. die Errichtung von Pfandrechten oder Dienstbarkeiten, sind untersagt, es sei denn, es liege vorgängig eine entsprechende Zustimmung der Staatsanwaltschaft vor.“ 3. Das Grundbuchamt E___ wird angewiesen, die Beschränkung der Grundbuchsperre gemäss vorstehender Ziff. 2 im Grundbuch bezüglich der Liegenschaft Nr. XXXX anzumerken.