197 StPO). Falls sich die Beschlagnahme als nicht verhältnismässig erweist, verletzt sie die in Art. 26 BV verankerte Eigentumsgarantie (Urteil des Bundesgerichts 1B_114/2015 vom 1. Juli 2015 E. 4.1). Art. 268 StPO stellt spezielle – teilweise von den übrigen Beschlagnahmebestimmungen - abweichende Regeln hinsichtlich Deckungsbeschlagnahmen auf