2. Eventualiter: Der Beschwerdeführer ist mit der Sicherstellung eines Betrages von CHF 45‘000.00 aus einem allfälligen Verkaufserlös aus dem bzw. einem allfälligen Grundstückverkauf auf einem Konto des Grundbuchamtes oder der Staatsanwaltschaft AR einverstanden; der Beschwerdeführer ist auch einverstanden mit einer vorgängigen Prüfung des/eines Grundstückkaufvertrages durch die Staatsanwaltschaft AR.