1. C2___ und C1___ liessen am 17. März 2014 bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden Strafanzeige gegen A___, damals wohnhaft in D___, wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung einreichen (act. B 3/2.1). Ihr Rechtsvertreter stellte darin das Begehren um „umgehende Sicherstellung der Vermögenswerte des Beschuldigten“. Knapp ein Jahr später stellte RA CC___ folgenden Antrag (act. B 3/15): „Die Liegenschaft des Beschuldigten, A___, Nr. XXXX, Plan Nr. XX, in E___, sei im Grundbuch zur Sicherstellung der Vermögenswerte zu sperren (Kanzleisperre).“