„1. Das Verfahren gegen A___ wird gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO eingestellt. 3. A___ wird für die Kosten ihrer Verteidigung im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft eine Entschädigung von CHF 1‘696.15 (inkl. Barauslagen und MWSt) aus der Staatskasse zugesprochen.“ 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 400.00, werden auf die Staatskasse genommen. 3. Der Beschwerdeführerin A___ wird für die Kosten ihrer Verteidigung im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘179.35 (inkl. Barauslagen und MWSt) aus der Staatskasse zugesprochen.