In der Folge wurde das Verfahren gegen die Beschwerdeführerin zwar eingestellt, jedoch in Anwendung des Opportunitätsprinzips. Diese Umstände zeigen klar, dass der Fall eine gewisse Komplexität in tatsächlicher rund rechtlicher Hinsicht aufweist, welche es rechtfertigte, einen Anwalt beizuziehen. Dies unabhängig davon, ob der Tatvorwurf allenfalls als leicht bezeichnet werden muss.