Obwohl sich die Aussagen von D___ mit den Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung und der Auswertung eines Whats-App gedeckt hätten, habe die Staatsanwaltschaft in Anwendung des Opportunitätsprinzips auf weitere Abklärungen verzichtet und das Verfahren am 1. November 2016 eingestellt. Es sei zutreffend, dass sich die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft lediglich auf die Aussagen von D___ und die polizeilichen Ermittlungen sowie die Auswertung der Telefonüberwachung und des Whats-App-Chats stützen würden.