Seite 13 Das Obergericht beschliesst: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 17. September 2015, mit welcher das Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung in Sachen Staat gegen A___ (Verfahren Nr. U 15 824) abgewiesen wurde, aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 500.00, werden auf die Staatskasse genommen.