13 NIKLAUS RUCKSTUHL, Basler Kommentar, StPO, 2. Aufl. 2014, N. 30 zu Art. 132 StPO. 14 ANDREAS KELLER, a.a.O., N. 7 zu Art. 397 StPO; PATRICK GUIDON, a.a.O., N. 6 zu Art. 397 StPO. Seite 12 den Art. 429-434 StPO keine Bestimmung im Sinne von Art. 428 Abs. 1 StPO zu entnehmen ist, wonach sich der Anspruch auf Entschädigung nach Massgabe des Obsiegens oder Unterliegens richtet. Das muss jedoch - wie bei der Kostenauflage - auch hier gelten15.