2.6.5 Aufgrund der oben dargestellten Verhältnisse kann es sein, dass dem Beschwerdeführer mit seinem Einkommen neben der Deckung seines Bedarfs ein bescheidener Überschuss von einigen Franken pro Monat verbleibt. Je nachdem wie hoch seine Auslagen für auswärtiges Essen, die Fahrt zum Arbeitsplatz, die Steuern und die Krankenkasse sind, kann es aber auch sein, dass Einkommen und Bedarf sich gerade die Waage halten oder sogar ein Manko besteht. Zumindest zeitweise scheint zudem seine Frau bei ihm zu wohnen und es entstehen daraus eventuell Kosten (act. B 2/5/1.6, S. 3). Insgesamt sind die Verhältnisse also alles andere als klar und überschaubar.