2.6.1 In der Untersuchung gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er an seiner neuen Stelle in Luzern CHF 4‘100.00 brutto pro Monat verdiene. Er habe noch kleinere Schulden (Handyrechnung und Krankenkasse), könne von seinem Verdienst aber gut leben. Mitte Juli 2015 habe er die letzte Zahlung in Höhe von CHF 368.00 vom Sozialamt erhalten (act. B 2/5/1.6, S. 3). Seit dem 7. Juli 2015 arbeite er in Luzern. Unter der Woche übernachte er jeweils bei seiner Mutter in Zug. Er wolle seinen Wohnort in naher Zukunft in den Raum Zug verlegen (act. B 2/5/1.6, S. 4). Mitte Juni 2015 sei ihm seitens des Lehrbetriebes gekündigt worden (act.