Konditor über kein juristisches Fachwissen verfügt sowie mit dem hiesigen Justizsystem - abgesehen von seinen bisherigen Verurteilungen - nicht näher vertraut ist (vgl. act. B 2/1). Wie der Beschwerdeführer unter diesen Umständen zu den am Tatort gefundenen DNA-Spuren kompetent Stellung nehmen kann, ist nur schwerlich nachvollziehbar. Kommt hinzu, dass dem vorliegenden Strafverfahren aufgrund seiner Vorstrafen und seines migrationsrechtlichen Status eine besondere Tragweite zukommt7. In Würdigung sämtlicher Umstände gelangt das Obergericht deshalb zum Schluss, dass hier kein Bagatelldelikt im Sinne des Gesetzes vorliegt.