Seite 3 Beschwerde beim Obergericht mit den eingangs erwähnten Anträgen einreichen (act. B 2/1). Die Beschwerde wurde zunächst als Einzelrichterfall mit der Verfahrensnummer ERS 2015 17 erfasst (act. B 1). b) Mit Verfügung vom 2. Oktober 2015 wurde der Staatsanwaltschaft eine Kopie der Beschwerdeschrift zugestellt und ihr Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt (act. B 2/3). c) Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ging am 12. Oktober 2015 beim Obergericht ein (act. B 2/5/4).