c) Weil C___ den Verdacht äusserte, einer ihrer Mieter, A___, könnte die Einbruchdiebstähle eventuell begangen haben, wurde zwecks Spurensicherung der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden aufgeboten (act. B 2/5/1a, S. 3) Seite 2 d) In der Folge erstattete C___ Strafantrag und erklärte, dass sie am Strafverfahren als Straf- und Zivilklägerin teilnehme (act. B 2/5/1c).