Seite 2 d) Am 8. Oktober 2015 teilte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer mit, dass das Untersuchungsverfahren abgeschlossen und vorgesehen sei, das Strafverfahren mit einem Strafbefehl abzuschliessen. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer Frist angesetzt, um neue Tatsachen und Beweisanträge sowie Einwendungen gegen die vorgesehene Erledigung der Strafsache geltend zu machen (act.