Die Anzeige sei aber erst am 26. September 2016 geschrieben worden. Mit der Anzeige seien kein ärztliches Zeugnis oder andere Indizien eingereicht worden, welche eine weitere strafrechtliche Untersuchung ermöglicht und gerechtfertigt hätten. Die Beschwerdeführerin habe sich seit dem 12. September 2016 in ärztlicher Obhut befunden. Allfällige Verletzungen hätten ohne weiteres mit einem Arztzeugnis attestiert werden können.