In der Akutstation seien ausschliesslich Psychiater anwesend gewesen, die nicht in der Lage gewesen wären, ein Arztzeugnis zu verfassen, da sie ja von der Polizei beeinflusst gewesen seien. Es wäre die Pflicht der Kantonspolizei gewesen, sofort aktiv zu werden und den Vorfall im Schwimmbad zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass es im Schwimmbad F___ zu einer Auseinandersetzung gekommen sei, sei wahrscheinlich. Die Anzeige sei aber erst am 26. September 2016 geschrieben worden.