13. Vorwurf des Diebstahls gemäss Art. 139 StGB, ev. Sachentziehung (Art. 141 StGB) Die Beschwerdeführerin hat vor der Staatsanwaltschaft vorbringen lassen, beim Auszug aus dem Haus in H___ habe der Beschwerdegegner diverse Gegenstände von ihr mitgenommen und trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurückgegeben. Es handle sich um folgende Sachgegenstände: Ärztliche Dokumente (Staatsexamen, Facharztanerkennung etc.); Führerschein und alter, auf den Namen „L___“ lautender Personalausweis, externe Festplatte mit Patientendaten; Schlüssel (für Arztpraxen G___ und E___, Autoschlüssel M___ und N___, Postfach E___); diverse Bücher;