Zu befragen wäre sie insbesondere dazu, ob ihres Wissens die vom Beschwerdegegner behaupteten Lieferungen an die Beschwerdeführerin tatsächlich erfolgt und ob solche Produkte in der Praxis (oder anderswo) gelagert und/oder verkauft worden seien. Weiter könnte sie dazu befragt werden, um was für gemietete Geräte es sich ihres Wissens gehandelt haben könnte und ob sie Kenntnis davon hat, wie hoch die Mietzinsen gewesen seien etc.