Seite 12 und Rechtslage vorliegt. Hier könnte eine weitere Einvernahme von F___, die bei der Beschwerdeführerin für die Buchhaltung zuständig war, zusätzliche Erkenntnisse zu Tage fördern. Zu befragen wäre sie insbesondere dazu, ob ihres Wissens die vom Beschwerdegegner behaupteten Lieferungen an die Beschwerdeführerin tatsächlich erfolgt und ob solche Produkte in der Praxis (oder anderswo) gelagert und/oder verkauft worden seien.