11. Vorwurf der Veruntreuung gemäss Art. 138 StGB: CHF 27‘400.00, K___ AG Die Beschwerdeführerin hat vor der Staatsanwaltschaft geltend machen lassen, der Beschwerdegegner habe zwischen dem 5. Februar 2007 und dem 20. November 2007 ab ihrem PC-Konto insgesamt CHF 27‘400.00 auf die von ihm als alleinigem Inhaber unterhaltene Firma K___ AG überweisen lassen. Der Beschwerdegegner habe F___ diverse Rechnungen dieser Firma übergeben. Der Hintergrund all dieser Zahlungen an den Beschwerdegegner sei der Beschwerdeführerin unbekannt gewesen. Sie habe keinen Absatzmarkt für Nahrungsergänzungsmittel.