Urteil des Bundesgerichts 1B_184/2012 vom 27. August 2012 E. 3.3; Urteil des Bundesstrafgerichts BB.2013.11 vom 18.6.2013 E. 2.1; siehe auch BGE 138 IV 186 E. 4.1, wonach sich insbesondere bei schweren Delikten, eine Anklageerhebung aufdrängt). Von einer Überweisung ist dann abzusehen, wenn nach der gesamten Aktenlage eine Freisprechung zu erwarten ist (GRÄDEL/HEINIGER, in: Basler Kommentar, StPO, 2. Aufl.