7. In der Einstellungsverfügung vom 16. August 2016, S. 1, sind folgende Tatbestände aufgeführt: unrechtmässige Aneignung, Diebstahl, Veruntreuung, Sachentziehung, Nötigung, Verletzung des Berufsgeheimnisses, Irreführung der Rechtspflege, falsche Anschuldigung. Gemäss Ziff. 1 des Begehrens in der Beschwerdeeingabe vom 29. August 2016 ist Beschwerdegegenstand lediglich noch Veruntreuung, Diebstahl, Sachentziehung, eventuell unrechtmässige Aneignung.