Die Beschwerdeführerin hat am 15. Juli 2009 Strafantrag gegen C___ wegen „Mitnahme von Gegenständen aus der Wohnung“ gestellt (act. B 11/13). Zudem wird in der Strafklage des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin vom 14. Januar 2010 die Verurteilung von C___ sowie der Ersatz des A___ zugefügten Schadens gefordert (act. B 11/5, S. 1). Somit liegt die erforderliche Erklärung nach Art. 118 Abs. 1 StPO vor.