Der Zusammenfassung der Begründung der Einstellungsverfügung kann im Wesentlichen entnommen werden, es handle sich letztlich um eine komplexe, stark zivilrechtliche Elemente beinhaltende Streitigkeit, herrührend aus einer emotional gefärbten Trennung einer mehrjährigen privaten und geschäftlichen Beziehung. Die getätigten Ermittlungen hätten umstrittene, teilweise kontroverse Standpunkte und Ergebnisse gezeitigt, die nicht, oder mindestens nicht vollständig zu klären seien. Auch das teils widersprüchliche Verhalten beider Parteien lasse es nicht zu, ein vorsätzliches, also strafbares Handeln rechtsgenüglich nachzuweisen.