Im Anschluss daran wurden in E___ zwei Lager besichtigt, Beschlagnahmungen gab es dort jedoch keine (act. B 11/76.4). A___ wurde am 14. August 2012 von der Staatsanwaltschaft als Auskunftsperson einvernommen (act. B 11/24). RA B___ konnten am 17. April 2015 verschiedene persönliche Dokumente von A___ übergeben werden, die am 20. März 2012 beschlagnahmt worden waren (act. B 11/76.5). Am 11. Mai 2015 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, es sei vorgesehen, das Verfahren gegen C___ mittels einer Einstellungsverfügung abzuschliessen (act.