__ betreffend Diebstahl, Veruntreuung, ev. unrechtmässige Aneignung, Sachentziehung, versuchte Nötigung, ev. Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, ein (act. B 11/5). Am 20. Januar 2012 fand die Einvernahme des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft statt (act. B 11/22), eine zweite Einvernahme am 13. März 2012 (act. B 11/23). In der Folge besichtigte die Staatsanwaltschaft am 20. März 2012 Lagerräumlichkeiten von C___ in J___ und tätigte einige Sicherstellungen (act. B 11/35, B 11/76.1-3). Im Anschluss daran wurden in E__