In zeitlichem Zusammenhang mit dem Ableben im Jahre 2016 fänden sich in den Akten lediglich Laborwerte und keinerlei Angaben über Medikation, Medikamentenspiegel im Blut oder dergleichen. Es schliesst mit der Bemerkung: „Ob sich die im Blut des Verstorbenen nachgewiesenen Medikamente mit der zum Todeszeitpunkt des Herrn D___ aktuell vorgesehenen Medikation deckt, kann aufgrund mangelnder aktueller Krankenunterlagen nicht angegeben werden“ (act. B 4/6, S. 4).