Seite 9 2.4 Das Gutachten des IRM St. Gallen hält zunächst fest (act. B 4/6, S. 1 f.), zur Erstattung der Expertise seien drei Ordner (PID 618765 mit Unterlagen aus den Jahren 2005 bis 2015) zur Verfügung gestellt worden. In zeitlichem Zusammenhang mit dem Ableben im Jahre 2016 fänden sich in den Akten lediglich Laborwerte und keinerlei Angaben über Medikation, Medikamentenspiegel im Blut oder dergleichen.