Auf die Ausführungen in den diversen, vorgenannten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen. Seite 4 Beschluss des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 13. Dezember 2016 durch und eröffnete seinen Beschluss anschliessend im Dispositiv. Erwägungen 1. Formelles