d) Mit Beschlagnahmebefehl vom 21. März 2015 stellte die Staatsanwaltschaft die Krankengeschichte des Verstorbenen sicher (act. B 4/5). e) Am 20. Mai 2016 erstattete das IRM St. Gallen über die durchgeführte Obduktion ein rechtsmedizinisches Gutachten (act. B 4/6).