c) Am 15. März 2016, um 16:57 Uhr, meldete E___ der Kantonalen Notrufzentrale, er habe soeben beobachtet, wie eine Person von der Hundwilertobelbrücke gesprungen sei. Die ausrückenden Beamten der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden fanden einen Seite 2 leblosen Körper unterhalb der Brücke in unwegsamem Gelände. Aufgrund einer Fotografie sowie der aufgefundenen Effekten konnte der Tote zweifelsfrei als D___ identifiziert werden. Nach der Legalinspektion wurde der Leichnam ins Institut für Rechtsmedizin St. Gallen (IRM) überführt (act. B 4/1).