Gegenstand Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 31. Mai 2016 (Verfahren Nr. U 16 313) Anträge a) des Beschwerdeführers: 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 31. Mai 2016 (Verfahren Nr. U 16 313 / TBU) sei aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden sei zu verpflichten, die Untersuchungen fortzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Beschwerdebeklagten: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Übersicht