1. In Abweisung der Beschwerde erwächst der Beschluss der 3. Abteilung des Kantonsgerichtes vom 25. April 2016 in Sachen Departement Inneres und Sicherheit (vormals Departement Sicherheit und Justiz) des Kantons Appenzell Ausserrhoden gegen A___ (vormals AA___) betreffend nachträglichem richterlichem Entscheid (Verfahren Nr. K3S 15 5) in Rechtskraft. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von Fr. 250.--, werden dem Beschwerdeführer A___ auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.