Seite 5 23. Diesen Ausführungen ist vollumfänglich zuzustimmen. Die Strafschärfung von 12 Monaten entfällt auf 6 Delikte. Rein algebraisch beträgt der Anteil eines Delikts 2 Monate. Berücksichtigt man zusätzlich die Schwere der Delikte, folgt, dass der Anteil für die im Vergleich zu den Verbrechen (versuchte Erpressung, Diebstahl) geringe Widerhandlung gegen das Ausländergesetz unter der algebraisch bemessenen Quote liegen muss. Ein Anteil von 1 Monat erscheint sachgerecht.