17. Dagegen hat A___ am 6. Mai 2016 Beschwerde erhoben mit dem Antrag, der Anteil für die Widerhandlung gegen das Ausländergesetz sei auf 6 Monate zu erhöhen (act. B1). In seiner Beschwerdeergänzung vom 21. Mai 2016 (act. B6) bemängelt er einen Missbrauch des Ermessens und verlangt zudem die Berücksichtigung des Umstandes, dass er sich zwischenzeitlich verheiratet habe und Vater eines Kindes geworden sei. Seite 4 18. Das Justizsekretariat hat von einer Stellungnahme ausdrücklich abgesehen (act. B10).