16. Mit Beschluss vom 25. April 2016 hat das Kantonsgericht die am 18. Juni 2012 ausgesprochene Gesamtstrafe von 4 Jahren ausgeschieden in einen Monat Freiheitsstrafe hinsichtlich des Schuldspruchs der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und 47 Monate für den Rest (act. B2/8=B7).