15. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2015 setzte das Kantonsgericht dem Verurteilten Frist zur Einreichung einer Stellungnahme an (act. B2/3). Mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 nahm der Beschwerdeführer Stellung und beantragte eine Milderung der Strafe (act. B2/6). Die Stellungnahme wurde dem Departement Sicherheit und Justiz mit Schreiben vom 13. Januar 2016 zur Kenntnis gebracht (act. B2/7).