3. Am frühen Morgen des 8. Juni 2010 schlug der Beschwerdeführer zusammen mit zwei Komplizen in Rehetobel einen Landwirt zusammen; dies im Auftrag eines anderen Landwirtes. In der Folge versuchten der Beschwerdeführer und ein weiterer Beteiligter, vom Auftraggeber einen Betrag von Fr. 30‘000.-- zu erpressen, woraufhin der Beschwerdeführer von der Polizei verhaftet wurde (act. B2/2/3/A28, S. 4). 4. Bei der Hausdurchsuchung am 22. Juni 2010 stellte die Polizei beim Beschwerdeführer Marihuana sicher (act. B2/2/3/A28, S. 4).